Belegungsbedingungen AllgäuWeite, christliches Gästehaus
Liebe Gäste ,
die Stiftung Hensoltshöhe gGmbh, Hensoltstraße 58, 91710 Gunzenhausen ist Rechtsträger des Gästehauses AllgäuWeite in Moosbach. Das Team der AllgäuWeite setzt seine ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Aufenthalt zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Zu einem guten Verlauf Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen bei, die in Form der nachfolgenden Vertragsbedingungen geregelt sind. Diese werden Inhalt des zwischen Gästen bzw. Gruppen im Buchungsfall mit der Stiftung Hensoltshöhe gGmbH als Rechtsträger des Hauses zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!
2. Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge über die Unterbringung von Gästen oder Gruppen in unseren Häusern.
1.2 Vertragsgrundlage sind in erster Linie die mit dem Gast oder der Gruppe getroffenen Vereinbarungen, dann diese Bedingungen und schließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Mietvertrag.
1.3 Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich deutsches Recht.
1.4 Die gesetzlichen Vorschriften über den Reisevertrag und für Reiseveranstalter finden keine Anwendung.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
2.1 Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Derjenige, der die Anmeldung vornimmt, muss allerdings für die vertraglichen Verpflichtungen von allen mitangemeldeten Teilnehmern einstehen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung übernommen hat.
2.2 Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen usw. ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
2.3 Für Gruppen und Reservierung ab 4 Zimmern gilt: Auf Ihre Anfrage unterbreiten wir Ihnen ein schriftliches Angebot, mit dem wir Ihnen den Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage dieser Belegungsbedingungen anbieten. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich mit Zugang des gegengezeichneten Angebotsformulars zu Stande.
2.4 Für Einzelgäste mit Reservierung bis zu 3 Zimmern gilt: Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die AllgäuWeite zu Stande.
2.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen des Gastes sind unwirksam.
3. Leistungen und Preise
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich ausschließlich aus unserem schriftlichen Angebot in Verbindung mit unserer Leistungsbeschreibung im Internet oder in gedruckten Angebotsunterlagen.
3.2 Wir werden Sie, soweit möglich, über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung ist zahlungsfällig am Tag der Abreise in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte.
5. Pflichten des Gastes
5.1 Die Hausordnung ist für alle Gäste, Gruppen und deren Verantwortliche verpflichtend.
5.2 Einen Schaden, egal ob Sie ihn selbst erlitten oder verursacht haben, melden Sie uns bitte sofort, auch wenn Sie nicht der Verursacher sind. Um Streitfragen über die Verursachung von Schäden zu vermeiden, gilt dies auch dann, wenn ein Schaden für Sie nicht störend ist.
5.3 Alle Einrichtungen sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Sachschäden müssen wir den Gast und/oder den Rechtsträger der Gruppe in Anspruch nehmen.
5.4 Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Sie verpflichten müssen, alles Zumutbare zu tun, um auftretende Mängel oder Schäden gering zu halten. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung, uns auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Wenn Sie das schuldhaft unterlassen, sind Ansprüche gegen uns wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
6. Pflichten von Gruppenverantwortlichen
6.1 Bitte benennen Sie uns, soweit in den Buchungsunterlagen noch nicht geschehen, einen Gruppenverantwortlichen.
6.2 Vom Gruppenverantwortlichen abgegebene und an diesen gerichtete Erklärungen sind für beide Seiten, auf Seiten des Gruppenverantwortlichen insbesondere auch für dessen Rechtsträger und alle Teilnehmer, bindend.
6.3 Alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, insbesondere auch die des Gastes nach diesen Bedingungen, obliegen der Gruppe in Person des Gruppenverantwortlichen als eigene Pflichten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Gast / die Gruppe
7.1 Das Mietrecht als Grundlage unserer Verträge sieht kein allgemeines Rücktritts- oder Kündigungsrecht vor. Ein solches besteht daher nur dann, wenn wir dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbart haben.
7.2 Im Falle eines Rücktritts bzw. einer Nichtanreise sind die nachstehend genannten Ausfallkosten zu bezahlen, bei deren Berechnung eine mögliche anderweitige Belegung nach unseren Erfahrungssätzen sowie ersparte Aufwendungen nach den Grundsätzen der Rechtsprechung berücksichtigt sind. Abbestellungen und Stornierungen bedürfen immer der Schriftform (per E-Mail, Fax, Brief).
7.2.1. Ausfallkosten für Gruppen und Reservierungen ab 4 Zimmern:
- Bei Stornierung bis 12 Wochen vor Anreise fallen keine Ausfallkosten an.
- Bei Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise fallen 50 % der nicht in Anspruch genommenen Leistungen an.
- Bei Stornierung bis 7 Tage vor Anreise fallen 80 % der nicht in Anspruch genommenen Leistungen an.
- Bei Stornierung ab 6 Tage vor Anreise fallen 100% der nicht in Anspruch genommenen Leistungen an.
- Grundlage ist die Buchungsbestätigung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht vergütet (Bsp. frühzeitige Abreise).
- Abweichungen von bis zu 10 Prozent der 12 Wochen vorher angegebenen Personenzahl werden ohne Ausfallzahlungen akzeptiert, sofern sie spätestens zwei Wochen vor der Anreise gemeldet sind.
7.2.2. Einzelgäste mit Reservierungen bis zu 3 Zimmern können ihre Buchung kostenfrei absagen, wenn uns die Absage bis 18.00 Uhr des Vortages der geplanten Anreise vorliegt. Nach diesem Termin berechnen wir Ausfallkosten in Höhe von 60% der gebuchten Leistungen.
7.3 Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass unser Ausfall geringer oder unsere Einsparungen höher sind. Ist dies der Fall zahlen Sie nur den entsprechend geringeren Betrag.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
8.1 Wir können den Vertrag vor oder nach Leistungsbeginn bei höherer Gewalt kündigen, insbesondere bei Elementarschäden, in Krankheitsfällen von Mitarbeitern und Leitern, sowie im Falle behördlicher Anordnungen oder Sperrungen, die sich auf die Leistungserbringung auswirken. Des Weiteren sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls Zweck und Anlass der Buchung im Widerspruch zum Christlichen Glauben bzw. zum Leitbild unseres Hauses stehen, sowie bei Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen.
8.2 Kündigen wir vor Leistungsbeginn, entfällt jede Zahlungsverpflichtung Ihrerseits; kündigen wir nach Leistungsbeginn, behalten wir den anteiligen Anspruch bezüglich bereits erbrachter Leistungen. Jegliche Schadensersatzansprüche sind in beiden Fällen ausgeschlossen.
8.3 Wir können den Vertrag – bei Gruppen auch mit dem einzelnen Teilnehmer - kündigen, wenn der Teilnehmer und/oder der Gruppenverantwortliche ungeachtet einer Abmahnung durch uns die Durchführung der Leistung oder des Aufenthalts nachhaltig stört oder gegen die Hausordnung oder gegen die Weisung der Hausverantwortlichen verstößt. Wir sind berechtigt, - bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten - auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen; bei Volljährigen auf Kosten des Teilnehmers den Vertrag zu kündigen. In beiden Fällen behalten wir den vollen Anspruch auf den Preis; wir lassen uns jedoch ersparte Aufwendungen entsprechend der Regelung in Ziffer 7.3 anrechnen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht auf unerlaubter Handlung beruhen ist auf den dreifachen Preis der vertraglichen Leistungen (bei Gruppen bezogen auf den Preis pro Teilnehmer) beschränkt.
9.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Ausflüge, Massagen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Ansprüche des Teilnehmers und des Rechtsträgers bei Gruppen uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem Datum des vertraglich vorgesehenen letzten Leistungstages.
10.2 Die Hemmung der Verjährungsfrist richtet sich nach der gesetzlichen Bestimmung des § 205 BGB.
10.3 Die für die Verwaltung der Verträge benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und gespeichert.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
RA Noll, Stuttgart